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Grundlagen

Die Erstellung und die Kontrolle von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten sowie die treffenden Schutzmassnahmen sind in der Schweiz gesetzlich geregelt.

- Bundesgesetz
- Verordnung

Die gesetzlichen Regelungen stellen spezielle fachliche Anforderungen an Personen, die Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten erstellen, ändern, kontrollieren, warten und ausser Betrieb setzen. Insbesondere dürfen solche Arbeiten nur von Personen ausgeführt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung gewährleisten, dass der Stand der Technik eingehalten wird.

Nebst den gesetzlichen Regelungen gibt es eine ganze Reihe von technischen Normen und anerkannten Regeln der Technik der Branche, die es bei den entsprechenden Arbeiten einzuhalten gilt. Diese werden von den kantonalen Behörden veröffentlicht und periodisch aktualisiert.

- Kantonalen Umweltämter

CITECsuisse bildet die Fachpersonen aus und überwacht im Rahmen seines Qualitätssicherungssystems (QS CITECsuisse) durch systematische Kontrollen den Erfahrungs- und Ausbildungsstand der Mitarbeiter der gelisteten Fachfirmen. Im Beanstandungsfall werden entsprechende Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen veranlasst.

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